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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025

Warum Barrierefreiheit im Internet wichtig ist!

Das Internet sollte für jeden zugänglich sein – egal, ob jemand gut sehen, hören oder mit der Maus klicken kann. Doch viele Webseiten sind für Menschen mit Einschränkungen schwer nutzbar. Deshalb gibt es ein Gesetz, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ab 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten so zu gestalten, dass wirklich alle sie nutzen können.
Aber Barrierefreiheit bringt nicht nur Vorteile für Menschen mit Einschränkungen – sie hilft jedem, der im Internet unterwegs ist. Hier erfahren Sie, warum das wichtig ist und was getan werden kann.


Ab wann gilt das BFSG?

Und wer ist betroffen?

 

B2C Webseiten / Shops

Mehr als 10 Mitarbeiter

Jahresumsatz 2 Mio. Euro

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten, wie beispielsweise Online-Shops, Banken, Versicherungen und Anbieter digitaler Plattformen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro. Für B2B-Unternehmen gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit nur, wenn ihre digitalen Angebote eindeutig auch an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sind. Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen rechnen, die bis zu 100.000 Euro betragen können.

  • Mehr Menschen können das Internet nutzen: Wussten Sie, dass rund 15-20 % der Menschen weltweit mit einer Behinderung leben? Eine barrierefreie Website hilft nicht nur Menschen mit Seh- oder Hörproblemen, sondern auch älteren Menschen oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. gebrochener Arm).
  • Eine bessere Nutzung für alle: Gute Lesbarkeit, klare Navigation und eine einfache Bedienung machen das Surfen angenehmer – für alle Nutzer. Auch Menschen ohne Einschränkungen profitieren von einer barrierefreien Website.
  • Google belohnt barrierefreie Webseiten: Suchmaschinen wie Google bewerten gut strukturierte Webseiten besser. Wer also Barrierefreiheit umsetzt, kann in den Suchergebnissen weiter oben erscheinen.

MEHR ERFAHREN!

Nützliche Ressourcen und Leitfäden:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten

Was bedeutet das?

Klare Farben und guter Kontrast

  • Schrift und Hintergrund müssen gut unterscheidbar sein (z. B. kein hellgrauer Text auf weißem Hintergrund).
  • Wichtige Informationen sollten nicht nur durch Farben dargestellt werden (z. B. statt „rote Fehlermeldung“ besser „Fehler: Passwort zu kurz“).

 Alternativen für Bilder und Videos

  • Bilder brauchen Beschreibungen (sogenannte Alt-Texte), damit blinde Menschen sie mit einem Screenreader erfassen können.
  • Videos sollten Untertitel oder Gebärdensprache haben, damit auch gehörlose Menschen sie verstehen.
  • Wichtige visuelle Inhalte sollten eine Audiobeschreibung haben.

Einfache Navigation und Bedienung

  •  Alle Funktionen sollten auch ohne Maus nutzbar sein – per Tastatur oder Sprachsteuerung.
  • Wichtige Bereiche der Seite sollten klar sichtbar markiert werden.
  • Formulare sollten gut beschriftet sein und klare Fehlermeldungen anzeigen.

Keine störenden Animationen oder flackernden Inhalte

  • Blinkende Inhalte oder schnell bewegende Animationen können Menschen mit Epilepsie gefährlich werden.
  • Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Animationen abzuschalten.

Mobile Optimierung

  • Webseiten müssen auch auf Smartphones und Tablets gut lesbar und bedienbar sein.
  • Schriftgröße und Schaltflächen sollten anpassbar sein.

Am besten ist es, wenn Menschen mit Einschränkungen die Seite testen und Feedback geben.


Fazit: Jetzt handeln und Barrierefreiheit umsetzen!

Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.